Projekte
(K)ein Kunststück
Kontakt
Anna Lampert
Projektleitung
(sie/ihr – she/her)
Tel.: 069 / 560 00 243
alampert-at-bs-anne-frank.de
Laufzeit des Programms:
März 2025 bis Oktober 2026
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Flyer
Gefördert von:
Zur Förderung einer Kulturinstitution aus Baden-Württemberg kooperieren wir mit dem Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg.
Mit unserem Programm „(K)ein Kunststück – Powersharing im Kulturbetrieb fördern“ haben wir schon einmal fünf Kulturinstitutionen über eineinhalb Jahre hinweg bei ihrem Entwicklungsprozess begleitet. In der zweiten Runde des Programms setzen wir den Fokus auf die Reflexion von Macht- und Ressourcenverteilung im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus. Neben der Vertiefung der Kenntnisse zu den beiden Diskriminierungsformen zielen wir auf die Umsetzung von Powersharing auf interpersoneller und institutioneller Ebene.
Beim Powersharing geht es zum einen um die Anerkennung ungleicher Machtverhältnisse und zum anderen darum, diese Privilegien und Ressourcen so umzuverteilen, dass Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten für marginalisierte Gruppen wie z.B. Betroffene von Rassismus und Antisemitismus oder Menschen mit Migrationsgeschichte gegeben sind. Ein herausfordernder, aber auch notwendiger Prozess, bei dem wir Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite stehen.
Bekanntgabe der Teilnehmenden:
Dabei möchten wir Hausleitungen und Mitarbeitende darin bestärken, Antidiskriminierung und Powersharing als Basis und Querschnittsaufgabe für Diversitätsentwicklung in ihren Einrichtungen zu verankern und sie entsprechend der Bedürfnisse einer vielfältigen Gesellschaft zu gestalten. Dazu gehört, die eigene Institution auf bisher nicht genutzte Ressourcen zur Teilhabe in einer pluralen Gesellschaft zu prüfen und institutionalisierte Abläufe zu verändern. Im Rahmen des Programms werden die fünf teilnehmenden Einrichtungen außerdem an vier Vernetzungstreffen (digital und in Präsenz) teilnehmen, die ihnen die Möglichkeit bieten, sich über den Prozess auszutauschen und voneinander zu lernen.
- Museen: Kunstmuseen, (natur-)wissenschaftliche Museen, Handwerksmuseen, Stadtmuseen, historische Museen und Museen zur Biografie oder dem Werk von bekannten Persönlichkeiten. Wichtig ist, dass diese über einen öffentlichen und regelmäßig zugänglichen Ausstellungsbereich verfügen.
- Theater: eigenständige Theater für junges Publikum, Stadttheater, Theater in freier bzw. privater Träger*innenschaft und Gastspiel- bzw. Produktionshäuser mit regelmäßigem Programm
- Tanzhäuser: Produktions- und Gastspielhäuser mit regelmäßigem Programm, keine Tanzschulen
- Kulturzentren: gemeinnützig organisierte Veranstaltungsorte für Musik, Literatur, Tanz- oder Theaterveranstaltungen und Workshopangebote
- Festivals: Musik, Tanz, Literatur, Bildende Kunst, Theater und Performance. Auch hier ist es wichtig, dass die Festivals regelmäßig stattfinden.
Es ist gewünscht, dass bereits erste Fortbildungen zur Sensibilisierung für Diversität, Diskriminierung, Rassismus oder Antisemitismus stattgefunden haben. Eine zwingende Voraussetzung zur Bewerbung und Teilnahme ist, dass die Hausleitung den Prozess inhaltlich und durch das Einräumen von Zeitressourcen und Freistellungen für interessierte Mitarbeiter*innen unterstützt.
Im Sinne des Powersharings arbeiten wir Potenziale und Ressourcen heraus, die Heterogenität anerkennen und gleichberechtigte Teilhabe nachhaltig fördern. Dabei nehmen wir sowohl die interpersonelle als auch die institutionelle Ebene in den Blick. Ein besonderer Fokus wird hierbei auf den Phänomenen Rassismus und Antisemitismus sowie den Wechselwirkungen mit anderen Diskriminierungsformen, beispielsweise dem Sexismus, liegen.
Entsprechend der gemeinsam identifizierten Handlungsbedarfe erarbeiten wir mit jeder Einrichtung einen individuellen Maßnahmenplan. Dabei können zum einen Aspekte der Organisationsentwicklung sowohl in der Verwaltung als auch in den künstlerischen, gestalterischen oder pädagogischen Abteilungen betrachtet werden. Zum anderen können jedoch auch Maßnahmen umgesetzt werden wie: Fortbildungen zum Umgang mit Diskriminierung im Arbeitsalltag, Beratung und die gemeinsame Entwicklung von strukturverändernden Maßnahmen beim Programm, dessen Vermittlung oder im Personalwesen.
- Für das Programm werden fünf Kulturinstitutionen ausgewählt.
- Die Kooperation mit dem Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg garantiert, dass einer der fünf Plätze an eine Kultureinrichtung aus Baden-Württemberg vergeben wird.
- Das Programm wird von Mitte März 2025 bis Oktober 2026 durchgeführt.
- Jede Einrichtung wird an acht individuellen Workshop- oder Beratungstagen teilnehmen.
- Zwischen den Workshoptagen werden die Prozesse in den Häusern in Eigenregie fortgeführt, was zeitliche Ressourcen erfordert, die eingeplant werden müssen.
- Darüber hinaus gehören vier Netzwerktreffen für die jeweiligen Projektteams der beteiligten Häuser zum Programm.
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