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Jetzt für mehr Gerechtigkeit spenden! 

Politische Bildung kostet Geld. Unterstützen Sie die Bildungsstätte Anne Frank mit einer Spende. 

Vielen Dank für Ihren Einsatz gegen Antisemitismus und Rassismus.
 

Die Bildungsstätte Anne Frank stärkt Jugendliche und Erwachsene für die aktive Teilhabe an einer offenen und demokratischen Gesellschaft – gegen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit. Dabei orientieren wir uns an Anne Franks Wunsch nach einer Welt ohne Hass und Gewalt und an der humanistischen Botschaft ihres weltberühmten Tagebuchs.

Als gemeinnütziger Verein sind wir dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, unsere Arbeit und unseren Wirkungskreis auszubauen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.

Es gibt viele Wege der Unterstützung!

Wir freuen uns über:
 
  • Einzelspenden
  • einen festen Betrag monatlich/jährlich
  • oder werden Sie Mitglied in unserem Verein und unterstützen Sie uns langfristig!

Es gibt auch viele Anlässe für eine Spende!

Feiertage, Geburtstage, Jubiläen, Familienfeste
Statt Geschenke können Sie sich bei Ihrem nächsten Fest einfach eine Spende an die Bildungsstätte Anne Frank wünschen. Ihre Gäste können die Spenden einzeln (mit einem entsprechenden Stichwort im Verwendungszweck) an uns überweisen - oder Sie sammeln die Spenden und überweisen sie gebündelt an uns. Über Spenden ab 300,01 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Wenn Sie das wünschen, bitten wir Sie darum, Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung anzugeben, damit wir Ihnen die Quittung zusenden können. 

Geschenkspende
Sie möchten jemanden überraschen, aber wissen nicht womit? Dann verschenken Sie doch einfach „ein Stück Bildungsstätte“. Wir nutzen die Spende für Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus und hoffen, dass Sie dem*der Beschenkten damit eine große Freude machen. Eine Spendenurkunde zum Ausdrucken, in der Sie den Namen der beschenkten Person und Ihren eigenen eintragen können, gibt es hier zum Download:
Urkunde herunterladen!

Trauerfeiern
Sie haben einen Menschen verloren, dem der Einsatz gegen Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit am Herzen lag? Sie wissen, dass es der Wunsch des*der Verstorbenen gewesen wäre, unsere politische Bildungsarbeit– insbesondere in solch herausfordernden Zeiten des Rechtsrucks – zu unterstützen? Dann bitten Sie statt Blumen und Kränzen bei der Trauerfeier um eine Spende für die Bildungsstätte Anne Frank. Die Trauergäste können die Spenden einzeln (mit einem entsprechenden Stichwort im Verwendungszweck der Überweisung) an uns überweisen - oder Sie sammeln die Spenden und überweisen sie gebündelt an uns. Über Spenden ab 300,01 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Wenn Sie das wünschen, bitten wir Sie darum, Ihre Anschrift im Verwendungszweck der Überweisung anzugeben, damit wir Ihnen die Quittung zusenden können. 

Nachlässe/Erbschaften
Sie möchten, dass nach Ihrem Tod ein Teil ihres Vermögens der Bildungsstätte Anne Frank zugutekommt und für Bildungsarbeit gegen Antisemitismus und Rassismus eingesetzt wird? Dann ist es wichtig, dass Sie dies zu Lebzeiten regeln. Wenn Sie diese Möglichkeit für sich in Erwägung ziehen, dann kontaktieren Sie gerne dazu Christine Quente (E-Mail: cquente-at-bs-anne-frank.de / Tel.: 069 / 56 000 238).

Unsere Bankverbindung

Wenn Sie uns Ihre Spende auf direktem Weg zukommen lassen möchten, dann nutzen Sie gerne die folgende Bankverbindung:

Bildungsstätte Anne Frank e.V.
Frankfurter Sparkasse
IBAN  DE 1750 0502 0100 0090 4748
SWIFT-BIC HELADEF1822

Der Verein ist als gemeinnützig unter der Steuernummer 045 255 01021 beim Finanzamt III in Frankfurt anerkannt.

Spenden über 300 Euro

Bei Spenden ab 300,01 Euro stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus. Sollten Sie eine Spendenquittung wünschen, geben Sie Ihre Anschrift bitte im Verwendungszweck der Überweisung an oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrer Adresse an Petra Diedrich (E-Mail: pdiedrich-at-bs-anne-frank.de).

Für Spenden bis 300 Euro reicht ein vereinfachter Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Als vereinfachter Nachweis gilt: ein einfacher Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg.