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10. Dezember 2021


Am 10. Dezember 1948 wurde die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verabschiedet. 

„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren", lautet der erste Satz des ersten Artikels der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte”, die heute vor 73 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde. Etwas mehr als zwei Jahre arbeiteten die Mitglieder der UNO-Menschenrechtskommission unter dem Vorsitz von Eleanor Roosevelt an dem 30 Artikel umfassenden Dokument, das am 10. Dezember 1948 verabschiedet wurde.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte war wie die Gründung der Vereinten Nationen eine direkte Antwort auf die Schrecken der Shoah und des Zweiten Weltkrieges. Die Idee der Menschenrechte, also Rechte, die jedem einzelnen Menschen unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder politischer Überzeugung zustehen, ist zu diesem Zeitpunkt nicht neu gewesen. Mit der Erklärung wurden sie erstmals international festgehalten und obwohl sie nicht völkerrechtlich bindend sind, dienten sie als Grundlage für zahlreiche internationale Abkommen und Gesetze.

Mehr als 70 Jahre nach der Verkündung der 30 Artikel besteht immer noch eine große Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität, und bis heute hält der weltweite Kampf um die Würde des Menschen an. Genau daran erinnert der Internationale Tag der Menschenrechte, der alljährlich am 10. Dezember begangen wird. Viel zu oft sehen wir die Menschenrechte als Selbstverständlichkeit an, da sie unter anderem in unserem Grundgesetz und auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind: ob es das Recht auf Leben, das Recht auf die Abwesenheit von Sklaverei und Folter, das Recht auf Religionsfreiheit, das Recht auf Asyl oder das Recht auf Bildung ist, wir alle genießen diese Rechte jeden Tag.

Jede Krise, jeder Krieg, der Menschen in die Flucht treibt, zeigt aufs Neue, wie schnell die Würde und die Rechte der Menschen den nationalen politischen Bestrebungen hinten angestellt werden. Wir müssen nicht weit schauen, um die Missachtung von Menschenrechten zu erleben: Aktuell passiert sie wieder an den Außengrenzen Europas. Seit dem Sommer landen immer mehr Geflüchtete – vor allem aus Afghanistan, Irak, Iran und Syrien – mit Unterstützung des belarussischen Machthabers Alexander Lukaschenko an der Grenze zwischen Polen und Belarus. Damit möchte er Druck auf die EU ausüben, damit die Sanktionen, die seit Oktober 2020 schrittweise eingeführt wurden, wieder aufgehoben werden.

Tausende Geflüchtete sind zum Spielball der Politik geworden und sitzen an der Grenze fest, wo sie Gewalt, Kälte und Hunger ausgesetzt sind. Die Situation vor Ort ist von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gezeichnet: Immer wieder kommt es zu Pushbacks, Familien werden getrennt, Asylanträge abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen mittlerweile in 43 Fällen (Stand 6. Dezember 2021) zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Geflüchteten verpflichtet. Die Richter*innen hatten z. B. angeordnet, Antragsteller*innen mit Nahrung oder medizinischer Hilfe zu versorgen und ihnen Kontakt zu ihren Anwält*innen zu ermöglichen. Ein Ende der Situation ist nicht in Sicht.

Um Menschenrechtsverletzungen zu erkennen und zu bekämpfen, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte uns zustehen. Die Bildungsstätte Anne Frank bietet unterschiedliche Formate und Veranstaltungen zu diesem Thema an, unter anderem mit dem Lernlabor „Anne Frank. Morgen mehr” (eröffnet wieder im April 2022) und der interaktiven Wanderausstellung „Mensch, Du hast Recht(e)!“, die von Schulen, Vereinen und Kommunen gemietet werden kann.