Loading...

Zu Beginn dieses Jahres jährte sich der rassistisch motivierte Mordversuch an Ahmed I. zum bereits sechsten Mal. Der Verdächtige Stephan E. wurde für diese Tat freigesprochen – im Mordfall an Walter Lübcke allerdings für schuldig befunden.

Ein Untersuchungsausschuss in Wiesbaden hat sich zur Aufgabe gemacht, die Umstände, wie etwaige behördliche sowie polizeiliche Fehler und Fehleinschätzungen im Zusammenhang mit diesem Mord aufzuklären. Eine weitere wichtige Frage lautet: Hätte der Mord schlussendlich verhindert werden können, hätte man Jahre zuvor Ahmed I. geglaubt, als er gegenüber Polizist*innen seinen Verdacht äußerte, aus rassistischen Motiven angegriffen worden zu sein? Hätten entsprechende Maßnahmen, wie eine zeitnahe Hausdurchsuchung bei Stephan E., sein Leben retten können?

Immer wieder hat Ahmed I. davon berichtet, dass er als Betroffener und als Zeuge über Jahre hinweg nicht ernst genommen wurde – und ihm sogar vor Gericht schlichtweg nicht zugehört wurde. Mit Blick auf seine Aussage im hessischen Landtag am 6. Mai 2022 und den Untersuchungsausschuss insgesamt erhofft er sich, auf all‘ seine offenen Fragen endlich Antworten finden: „Bitte macht eine bessere Arbeit und schaut genau hin. Nehmt mich ernst und hört mir zu. Es soll aufgeklärt werden, was mir passiert ist. Wer übernimmt Verantwortung dafür, dass das bisher nicht geschehen ist und mir viele Jahre nicht geglaubt und zugehört wurde? Was haben Polizei und Behörden gelernt? Es wurden viele Fehler gemacht. Das soll anderen in Zukunft nicht mehr passieren.“

Aus Sicht der Beratungsstelle response für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt muss sich der Untersuchungsausschuss damit auseinandersetzen, welche Rolle sowohl bewusste als auch unbewusste rassistische Denk- und Handlungsmuster im Rahmen der Ermittlungen im Fall Ahmed I. gespielt haben könnten. Es muss klar benannt werden, weswegen es zu konkreten Versäumnissen, wie etwa dem Ausbleiben einer zeitnahen Hausdurchsuchung bei Stephan E., kommen konnte. Es muss klar benannt werden, weswegen es zu konkreten Versäumnissen kommen konnte. 

Daneben muss darüber gesprochen werden, wie von behördlicher Seite der Schutz von und der sensible Umgang mit Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt konkret und systematisch gewährleistet werden kann. Nicht nur der Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke sollte sich dieser Fragen annehmen, parallel müssen diese auch im Untersuchungsausschuss zum rechtsterroristischen Anschlag in Hanau geklärt werden. Im Umgang mit Betroffenen rechter und rassistischer Gewalt fehlt es nach wie vor viel zu häufig an der nötigen Sensibilität und Reflexivität.

Der Untersuchungsausschuss versuchte bereits in mehreren Sitzungen von verschiedenen Zeug*innen – unter anderem Vertreter*innen verschiedener Sicherheitsbehörden – zu erfahren, wie es zum Mord an Walter Lübcke kommen konnte. Die Frage, welche Stelle zu welchem Zeitpunkt welche Erkenntnisse über Stephan E. hatte, steht unverändert offen im Raum.
Allein Aufklärung, das Übernehmen von Verantwortung und die entsprechenden Konsequenzen signalisieren Betroffenen, dass politisch rechts motivierte und rassistische Gewalt in ihrer Tragweite ernst genommen und entschlossen dagegen vorgegangen wird. Das muss die konsequente Aufdeckung rechter Netzwerke und Verbindungen miteinschließen. Ahmed I. wartet bis jetzt noch immer darauf.

Spendenaufruf:
Für eine sichere Zukunft von Ahmed I.

Damit Ahmed I. die materiellen Folgen der Tat nicht alleine tragen muss, sammelt der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG e.V.) Spenden für Ahmed I.

Kontoverbindung des Opferhilfefonds:
Empfänger: VBRG e.V.
Spendenzweck: Zukunftsperspektive für Ahmed I.
IBAN: DE38 4306 0967 1177 901301
BIC: GENO DE M1 GLS

Zum Spendenaufruf