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19. Mai 2022


Eine Polizistin traf sie mit einer Kugel in den Bauch. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Anklage gegen die Beamtin: Ihr Handeln wurde als Notwehr bewertet, womit der Fall von behördlicher Seite abgeschlossen war.

Bis heute fanden keine weiteren Ermittlungen oder Aufklärung darüber statt, ob es sich hier wirklich um einen eindeutigen Fall von Notwehr handelte. Aktivist*innen und kritische Polizeiforscher*innen sagen, der Fall Schwundeck sei symptomatisch für „tödlichen institutionellen Rassismus“ – so formulierte es Vanessa E. Thompson, Mitbegründerin der „Initiative Christy Schwundeck“, letztes Jahr während einer Gedenkveranstaltung an der Frankfurter Hauptwache.

Wie konnte es überhaupt so weit kommen, dass Christy Schwundeck an jenem Morgen getötet wurde? Im Frühling 2011, kurz vor ihrem Tod, war die 40-jährige Nigerianerin nach Frankfurt am Main umgezogen. Weil die nahezu Mittellose die von ihr beantragten Sozialbezüge zu Beginn des Monats nicht erhalten hatte, machte sie sich gegen halb neun Uhr auf den Weg zur zuständigen Behörde in der Mainzer Landstraße, wo sie nach zehn Euro Bargeld fragte, um Essen kaufen zu können. Die zuständige Person lehnte ihre Bitte ab. Christy Schwundeck entschied sich dazu, auf ihrem Stuhl sitzenzubleiben.

Schlussendlich wurde die Frankfurter Polizei hinzugerufen. Nachdem Christy Schwundeck einen Beamten mit einem Messer verletzt hatte, forderte seine Kollegin sie auf, das Messer fallen zu lassen. Kurz darauf fiel der tödliche Schuss. Gegen die Schützin wurde nie Anklage erhoben; die Staatsanwaltschaft hielt ihr Handeln für Notwehr.