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7. Januar 2022


Wir blicken zurück auf die ungeklärten Umstände seines Todes und den andauernden Kampf der Hinterbliebenen für Gerechtigkeit.

Oury Jalloh verbrennt in einer Dessauer Polizeistelle
Am Morgen des 7. Januars 2005 wird Oury Jalloh von Beamten aufgegriffen und in Gewahrsam genommen. Nach einer Durchsuchung und Blutabnahme wird er in einer Zelle an Händen und Füßen auf einer schwer entflammbaren Matratze fixiert. Laut Aussage der diensthabenden Polizist*innen soll er sich trotz Fixierung selbst angezündet haben. Diese offizielle Version von Oury Jallohs Tod weist Ungereimtheiten und Widersprüche auf.
  Initiative in Gedenken an Oury Jalloh kämpft für Aufklärung
Dank der unermüdlichen Arbeit der Hinterbliebenen und Betroffenen, die sich in der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh (IGOJ) organisiert haben, bleibt sein Tod bis heute Thema in der Öffentlichkeit und den Medien. Immer wieder kommen unabhängige Expert*innen auf den Gebieten der Brandforensik, Rechtsmedizin und Toxikologie zum gleichen Ergebnis: Oury Jalloh kann sich nicht selbst angezündet haben. Die Justiz bleibt jedoch bei der Version der Selbstentzündung.

Erster Strafprozess am Landgericht Dessau findet 2007 statt
Im Januar 2007 beginnt der 1. Strafprozess am Landgericht Dessau. Angeklagt sind zwei Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Einem wird vorgeworfen, den Brandalarm ignoriert zu haben, der andere soll bei der Leibesvisitation das Feuerzeug, mit dem sich Oury Jalloh später angezündet haben soll, übersehen haben. Beide werden 2008 freigesprochen, aus Mangel an Beweisen und weil Kolleg*innen schweigen oder ihre Aussagen zurückziehen. 

Zweiter Strafprozess am Landgericht Magdeburg findet 2011 statt
Die IGOJ legt Revision ein. Anfang 2011 kommt es zum zweiten Prozess am Landgericht Magdeburg: Dieses spricht einen Polizisten der fahrlässigen Tötung schuldig. Mit der Verhängung einer Geldstrafe von 10.800 Euro wird der Fall als abgeschlossen erachtet. Versuche der Anwält*innen, an der offiziellen Version der Ereignisse zu rütteln, werden von der Vorsitzenden Richterin blockiert: u. a. wird ein forensisches Gutachten der Feuerzeugreste nicht zugelassen. 

OGOJ und Hinterbliebene von Oury Jalloh beauftragen unabhängige Untersuchung
Es wird wieder Revision eingelegt, ohne Erfolg: Ende 2014 wird das Urteil rechtskräftig. Drei Jahre später werden alle Ermittlungen eingestellt. Die IGOJ und Hinterbliebenen von Oury Jalloh beauftragen eine unabhängige Untersuchung. Schließlich werden im November 2017 neue Ermittlungsakten öffentlich bekannt, die den Verdacht erhärten: Die These der Selbstentzündung ist laut Expert*innen nicht haltbar, da sich die Matratze nur mit Brandbeschleuniger anzünden lässt. 

Januar 2018 berichten verschiedene Medien von einem Justizmitarbeiter, der 2013 und 2014 versucht haben soll, Anzeige gegen einen der damals diensthabenden Polizisten zu erstatten. Statt den Hinweisen nachzugehen, werden disziplinarische Schritte gegen ihn eingeleitet – er schweigt seitdem. Im gleichen Jahr im November fällt die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, dass die Ermittlungen nicht mehr aufgenommen werden; Beschwerden der Hinterbliebenen werden abgewiesen.

Bitte um Neuaufnahme des Falls wird abgewiesen
Im Oktober 2019 wird eine Beschwerde und Bitte von Verwandten Oury Jallohs um Neuaufnahme des Falls erneut zurückgewiesen – obwohl den Behörden das aktuellste forensische Gutachten vorliegt, welches belegt, dass Oury Jalloh vor seinem Tod misshandelt und zum Zeitpunkt der Brandstiftung bereits tot oder bewusstlos gewesen sein muss. 

Neue Erkenntnisse aus den IGOJ-Untersuchungen
Im November 2021 veröffentlicht die IGOJ-Untersuchungen des britischen Brandsachverständigen Iain Peck. Dieser hat die Zelle originalgetreu nachgebaut und den Brand nachgestellt. Das Ergebnis: Oury Jalloh kann nicht den Bewegungsspielraum gehabt haben, um ein verstecktes Feuerzeug aus seiner Hose zu ziehen, die Matratze aufzureißen und zu entzünden. Ein vergleichbares Ausmaß an Verbrennungen und Verwüstung konnten nur mit 2,5 Liter Brandbeschleuniger erreicht werden.

Das neueste Gutachten hat Zivilgesellschaft und Medien wieder aufgerüttelt, seitens der Justiz Sachsen-Anhalts ist nichts passiert. Am 7. Januar 2022, dem 17. Todestag, wird es in Dessau eine Demonstration geben, auch dezentrale Kundgebungen finden statt. Ein offener Brief an die Bundesregierung, verfasst von Mouctar Bah, Freund Oury Jallohs und Mitgründer der IGOJ, wurde veröffentlicht. Die Forderung: Nehmt die Ermittlungen wieder auf.

Weitere Details zum Fall sind auf der Webseite der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu finden. An dieser Stelle finden Sie Informationen zu Demonstrationen

Quellen:
Webseite der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh
Chronologie im Fall Oury Jalloh
Deutsche Welle, 06.11.2021, "Mord oder Suizid? Wie starb Oury Jalloh?"
ZEIT ONLINE, 05.11.2021, "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh: "Wir sind gezwungen, selbst zu ermitteln“
Tagesschau, 03.11.2021, "Fall Oury Jalloh Neues Gutachten nährt alte Zweifel"
MDR, 03.11.2021, "Verbrennungstod eines Asylbewerbers Chronologie des Falls Oury Jalloh"
Der Tagesspiegel, 08.01.2021, "In Polizeizelle verbrannt: Warum sich Oury Jalloh nicht selbst angezündet haben kann“
Flüchtlingsrat Niedersachsen e. V., 07.01.2021, "Wir gedenken Oury Jalloh"
taz, 04. 01. 2018, "Ermittlungen zu Oury Jallohs Tod: Der abgewiesene Zeuge"
WDR, 16.11.2017, "War es Mord? Dramatische Wende im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh"